Anouschka & André Spak Stiftung
Wir helfen!

Über uns

Die Eheleute Anouschka und André Spak selbst Eltern von fünf Kindern, haben im Jahre 2016 als Stifter ihr gesamtes karitatives Engagement mit der Gründung der Anouschka & André Spak Stiftung auf eine gemeinnützige und mildtätige Körperschaft konzentriert und sich damit zur Aufgabe gemacht, Kinder, Jugendliche, behinderte Menschen sowie deren Eltern in allen Lebenslagen zu unterstützen. Die Stifter sehen in ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung mit großer Sorge, dass insbesondere den Schwächsten sowie Bedürftigsten der Gesellschaft – namentlich Kindern, Jugendlichen und behinderten Menschen - oftmals die dringend benötigte Hilfe und Unterstützung vorenthalten wird. Aus eigener Erfahrung können die Stifter feststellen, dass vor allem Sport und Bildung sowie Unterstützung durch die eigene Familie eine entscheidende Rolle in der Entwicklung junger sowie bedürftiger Menschen spielen.


Die Anouschka & André Spak Stiftung

Zweck der Anouschka & André Spak Stiftung ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung der Hilfe für Behinderte, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie sowie die Förderung des Sports.

Die Anouschka & André Spak Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Anouschka & André Spak Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Anouschka & André Spak Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Anouschka & André Spak Stiftung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Anouschka & André Spak Stiftung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Daneben kann die Anouschka & André Spak Stiftung ihren Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen insbesondere durch

- die kindliche Frühförderung,

- verschiedene Formen der außerschulischen Förderung von Kindern und Jugendlichen,

- die finanzielle Hilfe und Unterstützung schulischer und beruflicher Qualifizierungsmaßnahmen,

- die finanzielle Hilfe und Unterstützung zur Wiedereingliederung gesellschaftlicher Randschichten sowie körperlich und geistig behinderter Menschen in die Gesellschaft,

- Anbieten, Förderung und Finanzierung sinnvoller Freizeitbeschäftigungen (insbesondere sportliche Aktivitäten, Nachhilfeunterricht, Gemeinschafts- und Jugendprojekte) für Kinder und Jugendliche,

- Hilfestellung und Beratung bei familiären Problemen, Krisen, Notsituationen sowie Bildungs- und Erziehungsangelegenheiten,

- Hilfen behinderter Menschen bei Erlangung eines Berufes oder einer sonst angemessenen Tätigkeit im Erwachsenenalter,

- die Verstärkung und Erweiterung der Angebote zur sportlichen Betätigung,

- die Unterstützung der Vereins- und Verbandsarbeit,

- die Stärkung des Ehrenamtes im Sport,

- das Beitragen zur sozialen und finanziellen Stützung förderungswürdiger Athleten und Sportler,

- die ideelle Zusammenarbeit mit anderen Organisationen oder mit Organisationen, die steuerbegünstigt oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind sowie

- die Unterstützung von Personen, die hilfsbedürftig sind im Sinne des § 53 der Abgabenordnung.

 


Der Vorstand

Die Gründer und Stifter Anouschka & André Spak bilden den Vorstand der Anouschka & André Spak Stiftung. Damit die Zwecke der Anouschka & André Spak Stiftung noch effektiver verwirklicht werden können, ist der Vorstand ehrenamtlich tätig und erhält als solcher für seine Tätigkeiten keine Vergütung.

 

 

 

Die Mittelverwendung

Die Mittel der Anouschka & André Spak Stiftung werden ausschließlich und unmittelbar entsprechend den steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecken zeitnah verwendet. Dabei hängt nicht nur die Förderwürdigkeit, sondern insbesondere die Förderfähigkeit einzelner Projekte von den der Anouschka & André Spak Stiftung zur Verfügung stehenden Mittel ab. So finanziert sich die Anouschka & André Spak Stiftung und deren Projekte derweil allein durch Spenden und Zuwendungen. Deswegen sagen wir:


Jede Spende hilft!